Zentrales Regelwerk ist die sogenannte „Dublin III-Verordnung“. Darin ist geregelt, dass Flüchtlinge ihren Antrag in dem Land der EU stellen müssen, in dem sie zuerst angekommen sind. Dieses Land ist dann für das gesamte Asylverfahren zuständig.
In Deutschland werden die Flüchtlinge nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Anhand von Bevölkerungszahlen und Wirtschaftskraft werden Quoten festgelegt, welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnehmen soll. Bayern liegt derzeit mit 15,33% aller in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf Rang 2 hinter Nordrhein-Westfalen (21,24%).

Doch seit Wochen funktioniert das System nicht mehr so wie gedacht. Der Grund: Bis Flüchtlinge überhaupt registriert worden sind und mithilfe des Computersystems Easy über Deutschland verteilt werden können, dauert es Tage oder Wochen. Auch in dieser Wartezeit müssen die Menschen untergebracht werden – und so liegen manche Länder ständig über der eigentlich für sie vorgesehenen Quote.

Ab 07.12.2015 werden dem Landkreis München 145 Flüchtlinge pro Woche zugewiesen; entspricht dem Verteilungsschlüssel für die drittgrößte Gebietskörperschaft in Bayern nach EW-Zahl 7,2%.

(Quelle: Auskunft des Landratsamtes vom 28.11.2015)